Privates VersR

Privates
Versicherungsrecht

Ein Überblick über die wichtigsten Felder
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Haftpflichtversicherung

Krankenversicherungsrecht

Innerhalb der Krankenversicherung unterscheidet man:     

  • Krankheitskostenversicherung  ( ersetzt Aufwendungen für Heilbehandlungen )
  • Krankentagegeldversicherung  ( sichert gegen Verdienstausfall in vereinbarter Höhe ab )
  • Krankenhaustagegeldversicherung ( zahlt für jeden Tag des Aufenthalts im Krankenhaus einen bestimmten vereinbarten Betrag )

Krankheitskostenversicherung:
Der Versicherer hat die Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfallfolgen hat, zu ersetzen. Der Versicherungsnehmer der PKV hat Heilbehandlungskosten zunächst selbst zu tragen. Sie werden ihm anschließend erstattet. Der Versicherungsnehmer der PKV hat die freie Wahl unter den niedergelassenen Ärzten. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Die Auslegung des Begriffs der medizinischen Notwendigkeit ist oft streitig

Der BGH formuliert: „Eine Behandlungsmethode ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Zeit der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen.“

Häufige Streitfälle:
  • Medizinische Notwendigkeitde Behandlung
  • Vorvertragliche Pflichtverletzung (Gesundheitsfragen nicht richtig beantwortet)
  • Kosten alternativer Behandlungsmethoden

Hier helfen wir Ihnen sich zu wehren. Wichtig für den Versicherungsnehmer ist hierbei, dass das ordentliche Kündigungsrecht für den Versicherer ausgeschlossen ist. Nur eine außerordentliche Kündigung, z.B. wegen Zahlungsverzug ist möglich. Lassen Sie sich deshalb nicht durch Ihren Versicherer verunsichern und vertrauen Sie deshalb nicht ungeprüft dessen Aussagen.

Unfallversicherungsrecht

Viele haben heute eine Unfallversicherung. Sie dient für den Ernstfall der Absicherung der Existenz. Man bezahlt seine Prämien und hofft dabei, dass man sie nie in Anspruch nehmen muss.
Doch wehe der Ernstfall tritt dann ein. Dann gibt es meistens Probleme denn der Versicherer tut alles, um nicht zahlen zu müssen.
Besonders beliebt sind dann Behauptungen wie:
  • Es liegt gar kein Versicherungsfall vor.  
  • Durch den Unfall ist eine Invalidität nicht verursacht worden.  
  • Eine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit liegt nicht vor.  
  • Fristen wurden nicht beachtet.
Wir helfen Ihnen auch hier. Verschenken Sie keine Versicherungsleistungen. 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers für den fall ab, dass er seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann.  Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft Teil einer Lebensversicherung. Dann handelt es sich um eine sogenannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Im Falle der Berufsunfähigkeit erhält der Versicherungsnehmer eine monatliche Rente gezahlt. Meist ist zusätzlich vereinbart, dass die Versicherungsprämien im Leistungsfall nicht mehr gezahlt werden müssen.
Im Versicherungsfall kommt es u.a. häufig zu folgenden Streitfragen:
  • Was ist der versicherte Beruf?
  • Kann der Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf verwiesen werden?
  • Wie hoch ist der Grad der Berufsunfähigkeit?
  • Dauer der Berufsunfähigkeit?
Wichtig ist, dass sich Versicherungsnehmer bereits bei Antragstellung beraten lassen, denn hier kann viel falsch gemacht werden.

Gebäudeversicherung

Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden:
  • Brand,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden
  • Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen 
Die Gebäudeversicherung wird durch den gleitenden Neuwertfaktor an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer selbst für eine ausreichende Versicherungssumme zur Vermeidung einer Unterversicherung verantwortlich.
Im Fall der Zerstörung des Gebäudes und bei Abschluss einer Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer zunächst Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz  zwischen Zeitwert und Neuwert, sog. Neuwertspitze erhält der Versicherungsnehmer, sobald der Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich betrieben wird. 
Versichert sind grundsätzlich nur fest mit dem Erdboden verbundene Gebäude und Gebäudebestandteile. Separate Gebäude wie z. B. Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses. 
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