- verbliebene Rauchgase ins Freie ableiten (Öffnen von Fenstern, Außentüren, etc.)
- Löschwasser durch Absaugen, Aufnehmen, Wischen o. ä. entfernen;
- nicht betroffene Bereiche gegen Verschleppung von Ruß schützen (Abschottung),
- Maschinen, EDV und technische Einrichtungen vor weitern Schäden durch Nässe oder Ruß sichern
Wer? Brandsanierungsunternehmen. Wird im Normalfall von Versicherer eingeschaltet. Falls Versicherer seine Leistung in Frage stellt oder Deckung ablehnt, sollten Sie selbst ein solches Unternehmen einschalten.
Alternativ kann auch die Einschaltung eines spezialisierten Gutachters für Brandschäden erfolgen. Aber Vorsicht. Auf den Kosten können Sie möglicherweise sitzenbleiben.
- Schaffen eines Überblicks vom entstandenen Schaden
- Abklären der Versicherungssituation
- Schadenaufnahme der betroffenen Räume
- Schadenaufnahme des betroffenen Hausrate
- Bilddokumentation
- Abklären der Sanierungsmöglichkeiten unter
- Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit mit Versicherung und Brandgeschädigten
- Erstellen der Kostenvoranschläge für die jeweiligen Versicherungen sowie Klärung der Zahlungsmodalitäte
- Beauftragung der Sanierungsarbeiten durch den jeweiligen Besitzer des Gebäudes und / oder des Hausrates
- Aussortieren der von Ihnen dringend benötigten Gegenstände und Kleidungsstücke, die kurzfristig zu reinigen sind sowie aller wichtigen Papiere und Wertgegenstände
- Falls Einrichtungsgegenstände sowie weitere Hausratartikel während der Sanierung nicht vor Ort bleiben können, werden diese verpackt, abtransportiert und in unserem Hause gereinigt, geruchsneutralisiert, ggfs. technisch überprüft und bis zur Fertigstellung der Sanierung eingelagert.
Wer? Brandsanierungsunternehmen. Wird im Normalfall von Versicherer eingeschaltet. Falls Versicherer seine Leistung in Frage stellt oder Deckung ablehnt, sollten Sie selbst ein solches Unternehmen einschalten.
Aber Achtung! So wichtig diese Unternehmen sind, so unseriös sind sie zum Teil. Da sie regelmäßig mit Versicherern zusammenarbeiten, versuchen sie alles um den Schaden für den Versicherer klein zu halten. Die Schadensbeseitigungs- und Wiederherstellungskosten werden klein gerechnet. Die Sanierung und Wiederherstellung erfolgt nicht im notwendigen Umfang. Zudem wird häufig mit gering qualifizierten Handwerkern zusammen gearbeitet.
Deshalb sollte immer auch überlegt werden einen eigenen Gutachter heranzuziehen und nicht vorschnell Aufträge zu unterschreiben.
Der Gutachter ermittelt die Höhe des Brand-schadens, der an Ihrem Gebäude entstanden ist und erstellt ein Gutachten. Grundlage für die
Ermittlung ist der Zustand des Gebäudes vor Eintritt des Brandschadens. Für die Wiederherstellungsarbeiten werden die ortsüblichen Einheitspreise zugrund gelegt. Er sorgt für eine schnelle und professionelle Schadendokumentation des gesamten Gebäudes, sodass die Schadensbegleichung mit der Versicherung so schnell wie möglich durchgeführt werden kann.
Aufgaben des Gutachters:
•Einleiten von Sofortmaßnahmen
•Dokumentation des Schadenfalls
•Bewertung der Schadenhöhe
•Einteilung in Gefahrenbereiche
•Gefährdungsbeurteilung
•Analyse auf Brandschadstoffe
•Erstellung von Leistungsverzeichnissen
•Sanierungsbegleitung
•Erfolgskontrolle
Nachdem die notwendigen Maßnahmen feststehen können verschiedenen Handwerker beauftragt werden. Dies geschieht bei größeren Schäden am besten mit der Hilfe eines Architakten, der mehrere Angebote für ein Gewerk einholt. Bei größeren Schäden werden dieKosten für den Architekt vom Versicherer getragen.
Alternativ könnenauch die Dienste eines Brandsanierungsunternehmen in Anspruch genommen werden. Wenn dieses vom Versicherer eingeschaltet wurde ist aber Vorsicht geboten.
Versicherungsgesellschaften arbeiten gewinnorientiert. Wenn sie eine Möglichkeit für die Ablehnung des Schadens sehen, werden sie sie nutzen. Versicherer haben Spezialabteilungen und Schadensregulierer, die sich selbst als Sachverständige ausgeben, die keine andere Aufgabe haben, als Ihre eigentlich rechtmäßige Versicherungsleistung abzuwehren .
Deshalb reden Sie nicht allein mit dem Schadensregulierer und unterschreiben nicht voreilig irgendwelche Erklärungen und vorformulierte Schadensmeldungen.
Es ist höchste Vorsicht geboten.
Mit widersprüchlichen oder ungenauen Erklärungen riskieren Sie Ihren Versicherungs-schutz und dies in existenzbedrohender Situation.
Deshalb schalten Sie sofort einen im Versicherungsrecht versierten Anwalt ein.