SANDER | ANWÄLTE    
für  VERSICHERUNGSRECHT
Personen-und Sachversicherungen


Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer(Privatpersonen und Unternehmen) und keine Versicherungen.
Wir fühlen uns den Versicherungsnehmern verpflichtet, denn in der täglichen Praxis ist klar erkennbar, dass Versicherer selbst bei eindeutiger Rechtslage Schäden nicht regulieren. Versicherungsnehmer werden regelmäßig um ihre Ansprüche geprellt. Leistet der Versicherer im Schadensfall nicht, kann der Versicherte schnell in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Wir helfen Ihnen dabei dies zu verhindern.
Welches Problem Sie auch haben, z.B.

Zahlungsverweigerung oder Vertragsbeendigung durch den Versicherer bei zu spät gezahltem Beitrag, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Rücktritt vom Vertrag, Anzeigepflichtverletzung, oder Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles bei

Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfall Versicherung
Lebensversicherung
Hausratversicherung
Haftpflichtversicherung
Rentenversicherung
Gebäudeversicherung

Wir setzen ihre berechtigten Ansprüche durch.

Prüfung 
        

Zunächst überprüfen wir Ihr Anliegen und dessen Erfolgsaussichten und sprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. 

Durchsetzung der Ansprüche

Wir vertreten Ihren Fall gegenüber dem Versicherer zunächst außergerichtlich und suchen eine einvernehmliche Lösung, vertreten Sie aber, soweit notwendig, auch vor Gericht.

Wir beraten Sie gern persönlich.
Rufen Sie uns an
 
07156/1780990

Ihre Anwälte für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht     
Thorsten Sander
Rechtsanwalt Sander beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit dem privaten Versicherungsrecht und ist seit 2006 Fachanwalt auf diesem Gebiet.
Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt  (FH)   Harald Pauli 
Rechtsanwalt Pauli ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des gesetzlichen Versicherungsrecht tätig.

Was gehört jeweils zum gesetzlichen oder privaten Versicherungsrecht?

Privates Versicherungsrecht

Gesetzliches Versicherungsrecht


 Beispiele aus der Praxis:   

Krankenkostenzusatzversicherung Zahnbehandlung
Zahnarzt hat eine umfassende Behandlung geplant. Die Versicherung lehnte die Übernahme der Kosten ab.  Die Behandlung sei nicht medizinisch notwendig. Es wurde Klage eingereicht. Durch Sachverständigengutachten wurde die medizinische Notwendigkeit der geplanten Behandlung festgestellt. Die Krankenversicherung wurde in vollem Umfang verurteilt.   
Private Pflegeversicherung  
Der Mandant schloss in hohem Alter noch eine Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherer ab. Der Versicherer verweigerte die Zahlung der Pflegesumme als der Versicherungsfall eintrat. Der Mandant habe bei Vertragsschluss von seiner Demenzerkrankung bereits gewusst und diese verschwiegen. Eine Überprüfung ergab, dass diese Behauptung erfunden war. Nach entsprechendem Aufforderung an die Versicherung verpflichtete sich diese an der Anfechtung des Vertrages nicht länger festzuhalten und zu leisten.   
Einbruch-Diebstahlversicherung  
Im Ladenlokal des Mandanten wurde eingebrochen. Der Tresor wurde mit hohen Tageseinnahmen entwendet. Der Versicherer war unter Hinweis auf die Summenbeschränkung in den Bedingungen nur bereit einen Teilbetrag zu erstatten. Bei Vertragsabschluss hatte der Vermittler es aber unterlassen auf diese Klausel im Versicherungsvertrag hinzuweisen, obwohl er Kenntnis von den regelmäßig hohen Tageseinnahmen hatte. Es lag eine Fehlberatung vor. Die Versicherung musste in voller Höhe leisten. 
Leitungswasserversicherung  
Riss im Leitungssystem eines zu einer Solarheizung gehörenden Wärmetauschers. Es trat ein erheblicher Nässeschaden ein. Die Wohngebäudeversicherung verweigerte die Deckung weil der Wärmetauscher eine nicht versicherte Armatur sei. Ein vergleichbarer Fall fand sich in der Rechttsprechung nicht. Es wurde Klage eingereicht, mit dem Ergebnis eines gerichtlichen Vergleichs. Der Mandant erhielt die Hälfte des Schadens ersetzt.    
Private Unfallversicherung  
Ein älterer Mandant erlitt erhebliche Verletzungen bei einem Sturz. Im Anamnesebogen des Arztes fand sich die Vermutung des Arztes, dass der Sturz aufgrund eines kurzzeitigen Schwindelanfalls des Mandanten erfolgt sei. Tatsächlich stolperte der Mandant über einen Gegenstand, was nachgewiesen werden konnte. Die Versicherung zahlte voll.
Fondsgebundene Rentenversicherung  
Der Mandant hatte eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen. Der Versicherer verweigerte die Auszahlung, weil einer Fonds geschlossen habe, eine Auszahlung sei deshalb nicht möglich. Vertraglich bestanden jedoch keinerlei Einschränkungen. Durch Androhung der Klageinreichung konnte die Auszahlung der Versicherungssumme erreicht werden.   
info@sander-legal.com
SANDER | RECHTSANWÄLTE
Leonberger Straße 36,
70839 Gerlingen, DEUTSCHLAND

+49 7156 1780990
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