Beispiele aus der Praxis:
Krankenkostenzusatzversicherung Zahnbehandlung
Zahnarzt hat eine umfassende Behandlung geplant. Die Versicherung lehnte die Übernahme der Kosten ab. Die Behandlung sei nicht medizinisch notwendig. Es wurde Klage eingereicht. Durch Sachverständigengutachten wurde die medizinische Notwendigkeit der geplanten Behandlung festgestellt. Die Krankenversicherung wurde in vollem Umfang verurteilt.
Private Pflegeversicherung
Der Mandant schloss in hohem Alter noch eine Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherer ab. Der Versicherer verweigerte die Zahlung der Pflegesumme als der Versicherungsfall eintrat. Der Mandant habe bei Vertragsschluss von seiner Demenzerkrankung bereits gewusst und diese verschwiegen. Eine Überprüfung ergab, dass diese Behauptung erfunden war. Nach entsprechendem Aufforderung an die Versicherung verpflichtete sich diese an der Anfechtung des Vertrages nicht länger festzuhalten und zu leisten.
Einbruch-Diebstahlversicherung
Im Ladenlokal des Mandanten wurde eingebrochen. Der Tresor wurde mit hohen Tageseinnahmen entwendet. Der Versicherer war unter Hinweis auf die Summenbeschränkung in den Bedingungen nur bereit einen Teilbetrag zu erstatten. Bei Vertragsabschluss hatte der Vermittler es aber unterlassen auf diese Klausel im Versicherungsvertrag hinzuweisen, obwohl er Kenntnis von den regelmäßig hohen Tageseinnahmen hatte. Es lag eine Fehlberatung vor. Die Versicherung musste in voller Höhe leisten.
Leitungswasserversicherung
Riss im Leitungssystem eines zu einer Solarheizung gehörenden Wärmetauschers. Es trat ein erheblicher Nässeschaden ein. Die Wohngebäudeversicherung verweigerte die Deckung weil der Wärmetauscher eine nicht versicherte Armatur sei. Ein vergleichbarer Fall fand sich in der Rechttsprechung nicht. Es wurde Klage eingereicht, mit dem Ergebnis eines gerichtlichen Vergleichs. Der Mandant erhielt die Hälfte des Schadens ersetzt.
Private Unfallversicherung
Ein älterer Mandant erlitt erhebliche Verletzungen bei einem Sturz. Im Anamnesebogen des Arztes fand sich die Vermutung des Arztes, dass der Sturz aufgrund eines kurzzeitigen Schwindelanfalls des Mandanten erfolgt sei. Tatsächlich stolperte der Mandant über einen Gegenstand, was nachgewiesen werden konnte. Die Versicherung zahlte voll.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Der Mandant hatte eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen. Der Versicherer verweigerte die Auszahlung, weil einer Fonds geschlossen habe, eine Auszahlung sei deshalb nicht möglich. Vertraglich bestanden jedoch keinerlei Einschränkungen. Durch Androhung der Klageinreichung konnte die Auszahlung der Versicherungssumme erreicht werden.